Am vergangenen Freitag, dem 10.Juni, hat sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Georg Maaßen, vor dem Untersuchungsausschuß zur NSA-Affäre zu der Aussage verstiegen, der Whisleblower Edward Snowdon, dem wir die Erkenntnisse über die weltweite Abhörpraxis der National Security Agency verdanken, wäre ein Agent der Russen. Oha, ob er denn Belege für diese These hätte? Tatsachen? Hätte er! Auf Nachfrage reduzieren sich diese „Tatsachen“ darauf, daß Snowdon sich in Russland aufhält und daß Rußland „Desinformationskampagnen“ gegen „uns“ führe. Und: Russland habe ein Interesse, „uns zu destabilisieren“. Als ihn Andre Hahn von der Linkspartei fragte: „Haben Sie einen Beleg dafür, dass Snowden ein russischer Agent ist?“ Antwortete Maaßen: „Nein, aber es hätte eine hohe Plausibilität.“
Oha! Harte Beweise! Weniger für Snowdons Schuld, der schließlich nur in Russland gestrandet ist, weil die USA ihm den Pass entzogen haben ~ eigentlich wollte er ja nach Equador, um dort Asyl zu suchen. Mehr ein Beleg für Maaßens Dummheit im Dienst . . . die Süddeutsche tituliert: Wie sich der oberste Verfassungsschützer im NSA-Ausschuß blamiert, die Zeit fragt gar: Ist Maaßen russischer Agent?
Die überbordende Intelligenz des Herrn Maaßen hat sich auch schon 2004 gezeigt, als er als zuständiger Referatsleiter des Innenministeriums im Falle des zu Unrecht in Guantanamo inhaftierten Murat Kurnaz beschied, daß der nicht nach Deutschland zurückkehren könne, weil „Kurnaz versäumt habe, die in solchen Fällen vorgeschriebene Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu beantragen“ ~ aus dem Gefangenenlager heraus. Es wäre vielleicht angebracht, Herrn Maaßen einen Kurzurlaub (5 Jahre?) in Guantanamo zu spendieren. Und ihm eine Ausgabe des deutschen Grundgesetzes für Studienzwecke mitzugeben, allzu gut kennt er sich in der Materie offensichtlich nicht aus, wie die Affäre um netzpolitik.org zeigt . . . „denn offenbar habe der Präsident des Verfassungsschutzamtes in seiner Anzeige sehr konkrete Vorwürfe erhoben. Hans-Georg Maaßen sage zwar, dass er nur eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt habe. „Aber die Namen der betroffenen Journalisten sind dort ausdrücklich und als einzige genannt““ Quelle: Tagesschau
Edward Snowdon reagierte übrigens mit einigem Humor und in deutscher Sprache über Twitter:
Ob Maaßen Agent des SVR oder FSB ist, kann derzeit nicht belegt werden. ¯\_(ツ)_/¯ #BfV #NSAUA
— Edward Snowden (@Snowden) June 9, 2016
Durchaus harte Belege für eine recht zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes gibt es allerdings zuhauf, sodaß die Frage aus dem Titel naheliegt: Wer schützt uns und unser Grundgesetz vor dem Verfassungsschutz?
NSA: Artikel 10GG
~ Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletztlich
Der Verfassungsschutz hat sich zwei Jahre mit 19 Mitarbeitern damit beschäftigt, herauszufinden, ob oder ob nicht die NSA in Deutschland massenhaft Kommunikation abhört. Mit dem ‚eindeutigen‘ Ergebnis, daß man das weder bestätigen noch dementieren könne. Die veröffentlichten Dokumente seien ja keine Originale, sondern Abschriften von irgendwelchen Journalisten, also keine wirklichen Beweise. Auch Antennen auf Botschaften seien keine Beweise . . .
Der Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen höchstpersönlich hatte 2013 einen Brief an die Regierung in Washington geschrieben und gebeten, dass seine Leute die Botschaften besuchen dürften, um die Antennen zu besichtigen. Das sei abgelehnt worden. Zu dem Special Collection Service, der Spitzeleinheit der NSA, die laut Snowden unter anderem das Merkelhandy abhörte, habe man gar keine Auskunft bekommen. Also auch kein Beweis 🙂
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat vorgeführt, dass es die Überwachung der Five Eyes in Deutschland nicht feststellen konnte, weil es sie nicht feststellen wollte“, so fasste Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion bei der Berichterstattung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zusammen. Wer mehr wissen möchte, lese hier bei Zeit-Online
Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt auch die Spionageabwehr. Aber offensichlich dürfen unsere „Freunde“ von der anderen Seite der Nordsee (GCHQ, Großbrittanien), und des Atlantiks (NSA, Vereinigte Staaten von Amerika) das, die deutschen Dienste arbeiten denen sogar zu. Grundgesetz hin oder her . . .
NSU: Terror von rechts, finanziert und genährt vom Verfassungsschutz?
Im Zuge des Prozesses um den NSU gegen Beate Tschäpe erfährt man immer mehr Erstaunliches:
Tino Brandt war von 1994 bis 2001 Informant des Thüringer Verfassungsschutzes. Die Zusammenarbeit endete mit seiner Enttarnung. Die rund 200.000 D-Mark, die Brandt für seine Dienste über die Jahre vom Staat erhielt, will er zum Großteil in die rechte Szene gesteckt haben . . . Er sagt mehrfach, dass über ihn wiederholt Geld vom Verfassungsschutz in die rechte Szene geflossen sei, auch zur Unterstützung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Quelle: Spiegel
Thomas Richter alias Corelli ~ Das BfV bezahlte Richter Autos, seine Schulden und Abschlussprämien. Auch die Kosten einer „Unterbringung durch befreundeten Auslandsdienst“ und „Kosten einer Sprachschulungsmaßnahme im Ausland“ fielen mit Tausenden Euro ins Gewicht. Er erhielt Sonderprämien, nachdem seine umfangreiche EDV-Anlage von der Polizei beschlagnahmt worden war. Der Verfassungsschutz finanzierte den Neukauf. Insgesamt erhielt Richter vom Verfassungsschutz im Laufe der Jahre 296.843 Euro. Quelle: Wikipedia
In einem Geheimdokument des BKA aus dem Jahr 1997, das dem SPIEGEL vorliegt, erhoben die Polizisten schwere Vorwürfe gegen die Nachrichtendienste, ein knappes Jahr bevor das Jenaer Trio in den Untergrund ging. In dem „Positionspapier“ kritisierten die Kriminalisten den Umgang mit den rechten V-Leuten. Kern der Aussage: Die Spitzel wirkten als Brandstifter und schaukelten sich gegenseitig hoch. Der Verfassungsschutz bekämpfe die Neonazis nicht entschieden, sondern er schütze sie. Die Informanten seien so, wie die Dienste sie führten, kein Teil der Lösung, sondern ein Teil des Problems. Quelle: Spiegel
Andreas Temme , Mitarbeiter der hessischen Landesbehörde für Verfassungsschutz, war beim Mord an Halit Yozgat am 26. April 2006 in dessen Kasseler Internetcafé kurz vor oder während der Tat im hinteren Raum des Cafés gesessen, will von dem Mord nach eigenen Angaben aber nichts mitbekommen haben. Quelle: Spiegel Online und Welt
Im Nachhinein wurden abgehörte Telefonate bekannt, in denen ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu Andreas Temme sagt: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so was passiert, bitte nicht vorbeifahren.“ Quelle: Wikipedia
Eine Befragung der Informanten von T. wurde vom hessischen Innenministerium abgelehnt. Quelle: ebenfalls Spiegel Online
Als Zschäpe im November 2011 die Wohnung in Zwickau in Brand setzte, bekam sie, laut Protokollen, einen Anruf von einem Mobiltelefon, das auf das sächsische Innenministerium zugelassen war. Das sächsische Innenministerium sagte eine umfassende Aufklärung zu, blieb jedoch bisher eine Antwort schuldig. Quelle: ebenfalls Wikipedia
Kai Dalek ~ . . . bauten Neonazis bereits das „Thule-Netz“ auf. Über Mailboxen vernetzte sich die Szene, informierte über Aufmärsche, knüpfte Kontakte. Maßgeblich war dabei der V-Mann Kai D. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete 2012, Bayerns Verfassungsschutz habe sich über D. aktiv am Aufbau des Netzes beteiligt . . . D. war von 1987 an mehr als zehn Jahre für den bayerischen Verfassungsschutz tätig. Mit dem Sachverhalt vertraute Personen gehen laut SZ, davon aus, dass der Verfassungsschutz nach vorsichtigerer Schätzung womöglich weit mehr als 150.000 Mark an D. im Laufe der Jahre bezahlt haben könnte. Öffentliches Geld, das in den Aufbau von brauner Struktur investiert wurde. Es war Pionierarbeit, um die braune Szene zu vernetzen – und sie so schlagkräftig aufzustellen. Quelle: tagesschau, ARD
Oder mal was anderes ~ Aufklärung?
Gleich nachdem bekannt wurde, daß die beiden Uwes sich umgebracht hatten (?), wurden beim BfV Akten geschreddert. Der ausführende Beamte wurde versetzt, strafrechtliche Konsequenzen hatte die Aktion aber nicht. Quelle: Süddeutsche
Ralf Marschner „Alles sieht danach aus, als ob der V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nur Zschäpe, sondern zeitweise das komplette abgetauchte NSU-Trio bei sich jobben ließ“. Quelle: Freie Presse.
Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft: „Die Informationen des BfV über Marschner sind nicht nur VS eingestuft, [Verschlusssache] sondern außerdem als nicht gerichtsverwertbar gestempelt. Ein Nullum. Wenn es hart auf hart kommt, werden die Akten vom Bundesinnenministerium gesperrt. Wir haben deshalb diese Bemühung nicht unternommen, sie uns vorzulegen.“ Quelle: Telepolis
Akten werden vom Hochwasser zerstört, Kopien tauchen wieder auf (Quelle: mdr), werden geschwärzt, gesperrt. Das verschollene Mobiltelefon des V-Manns Corelli taucht nach viermaliger Durchsuchung eines Safes doch noch auf, die zugehörigen SIM-Karten erst Wochen später (Quelle: Süddeutsche). . . das alles als Pannen oder Schlamperei zu bezeichnen wäre ein Euphemismus. Die Leute haben definitiv Dreck am Stecken. Aber wo liegt der Sinn?
Zuerst noch ein Blick zurück in die Vergangenheit:
RAF: Terror von links, initiiert, zumindest eskaliert vom Verfassungsschutz
2. Juni 1967, Studentendemonstrationen gegen den Besuch des Schahs von Persien, Mitglieder des persischen Geheimdienstes SAVAK prügelten mit Latten und Totschlägern auf die Demonstranten ein, die Ordnungsmacht sah zuerst zu, ging dann aber mit berittener Polizei ~ nein, nicht gegen die Perser, sondern auf die Demonstranten los. Am Abend wurde bei einer Demonstration der Student Benno Ohnesorg vom Kriminalobermeister Karl-Heinz Kurras mit seiner Dienstwaffe erschossen ~ in den Hinterkopf! Wikipedia: Kurras’ im Mai 2009 bekannt gewordene IM-Tätigkeit löste neue staatsanwaltliche Ermittlungen zu seinem Todesschuss und eine neue Debatte über dessen Ursachen und Folgen aus. Es fanden sich keine Anhaltspunkte für einen Mordauftrag des MfS, aber neue Indizien dafür, dass Kurras Ohnesorg unbedrängt und gezielt aus kurzer Distanz erschossen hatte und dabei von umstehenden Polizisten und seinem Vorgesetzten beobachtet worden war. Die Beweislage wurde jedoch nicht als ausreichend zur Wiederaufnahme seines Prozesses angesehen. Die Ermittlungen zum Mordverdacht wurden im November 2011 eingestellt. Kurras’ Motiv für die Tat ist bis heute unbekannt.
11. April 1968, Rudi Dutschke, unter anderem Frontmann des SDS und APO, wird von Josef Bachmann angeschossen und schwer verletzt, zweimal in den Kopf und in die Schulter, er überlebte knapp nach einer mehrstündigen Operation mit schweren Gehirnverletzungen und mußte sich in monatelanger Sprachtherapie Gedächtnis und Sprache wieder aneigen.
Die Studentenschaft machte vor allem die Springerpresse, die monatelang gegen die Studentenbewegung gehetzt hatte, für das Attentat mit verantwortlich und sammelte sich vor dem Springer-Verlagsgebäude, um die Auslieferung der Bild-Zeitung zu blockieren. Und jetzt kommt der Auftritt von Peter Urbach, seineszeichens V-Mann und Agent Provocateur des Berliner Verfassungsschutzes. Er verteilt aus einem Weidenkorb ein gutes Dutzend Molotowcocktails und zeigt den Demonstranten, wie man die Lieferwagen umwirft, damit das Benzin ausläuft. Auch später lieferte er Waffen (Horst Mahlers erste Pistole hat er ihm von sich aus angeboten und geliefert) Brand- und Sprengsätze an die linke Szene, unter anderem auch eine Rohrbombe zum (mißlungenen) Attentat auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin am 9.November 1969. Es war der Verfassungsschutz, der die Leute bewaffnet hat, die später die RAF gegründet haben!
Wer sich jetzt noch nicht genug aufgeregt hat, möge noch den Artikel über die Prozesse um die Ermordung von Ulrich Schmücker lesen. Akteur unter anderem der Berliner Verfassungsschutz. Schlimmer geht’s immer!
Es ist selbstverfreilich müßig, darüber zu spekulieren, ob die linke Szene ohne die milden Gaben Urbachs und des Berliner Verfassungsschutzes weiter mit friedlichen Mitteln Politik betrieben hätten, ganz sicher aber hat das Vorgehen von Verfassungsschutz und Polizei die Radikalisierung beschleunigt und verstärkt. Gewalt wurde vom Staat provoziert, genau von den Institutionen, die die freiheitliche Demokratie (GG Artikel 1, Satz 2: Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt) verteidigen sollen.
Spekulieren kann man aber über die Motive, die Verfassungsschützer von Bund und Ländern zu solchen Aktionen bringen.
Einfache, „harmlose“ Erklärung: Viel Feind, viel Ehr . . . und eine Vergrößerung des Etats, mehr Personal, mehr Einfluß? Wer wird denn gleich sowas denken?!? Pffft!
Etwas komplizierter der historische Ansatz. Die westdeutschen Dienste, allen voran die später zum Bundesnachrichtendienst BND transformierte Organisation Gehlen, waren von den Amerikanern zugelassene und unterstützte Vereine. Wikipedia über die Organisation Gehlen: „Eingestellt wurden zu einem großen Teil Ehemalige der SS, des SD, der Gestapo, der Abwehr und vor allem Offiziere der Wehrmacht“. Sogar geheime Partisanenarmeen wurden installiert und finanziert, siehe hier. „Die Amerikaner überprüften vorher Lebenslauf und Gesinnung; rechte Antikommunisten und Rechtsradikale galten als zuverlässig“. Die sogenannten Stay-Behind Partisanen sollten sich im Falle, die Russen kämen, überrollen lassen und hinter der Front durch Sabotage den Feind bekämpfen, wobei die Zielrichtung schon sehr rechts war, wie in der oben verlinkten Spiegel-Geschichte geschildert, über den Technischen Dienst, kurz TD, einer der Partisanentruppen: „TD-Leute legten schwarze Listen an von Personen, die „aus dem Verkehr gezogen“ werden sollten. Auf rund 200 Karteikarten hielt der ehemalige Abwehroffizier der Wehrmacht von Glahn als Bereichsleiter Oldenburg/Bremen die Daten von „Staatsfeinden“ gespeichert. So war zu einem Arzt aus Oldenburg etwa vermerkt: „Halbjude, starker Edelbolschewist, vermutlich Freimaurer, befreundet mit Herrn S., der SPD-Mitglied ist.“ Und: „Als der Technische Dienst 1952 aufflog, blieb die Sammelarbeit der Mitarbeiter nicht umsonst. Der Verfassungsschutz in Hannover, so berichtet von Glahn, habe nach seiner Gründung die Sympathisantenkartei des TD komplett übernommen.“
Es war die Zeit des kalten Krieges, nicht nur in den Diensten half eine rechte Gesinnung zur Karriere. Auch in der Politik waren die NS-Schergen in höchste Höhen aufgestiegen. Hans Filbinger, als Nazi-Richter mitverantwortlich für vier Todesurteile, war von 1966 bis 1978 Ministerpräsident Baden-Württembergs. Kurt Georg Kiesinger, der im Nationalsozialismus zumindest gut mitgeschwommen war, war von 1958 bis 1966 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, von 1966 bis 1969 Bundeskanzler.
In Italien nannte sich die Stay-Behind-Organisation Gladio nach dem Kurzschwert der römischen Armee. Finanziert von der CIA soll Gladio mit Hilfe des des italienischen Militärgeheimdienstes SISMI und Neofaschisten viele blutige Attentate verübt haben, zum Beispiel den Bombenanschlag auf die Landwirtschaftsbank an der Piazza Fontana in Mailand 1968 mit 17 Toten oder auf den Bahnhof von Bologna 1980 mit 85 Toten. Die Anschläge wurden dann linksradikalen Gruppen in die Schuhe geschoben, um die in Italien starke Kommunistische Partei zu schwächen und in der sogenannten Strategie der Spannung die Bevölkerung dazu zu bringen, „den Staat um größere Sicherheit zu bitten“.
In Italien ist das inzwischen alles belegt (Zitat Wikipedia): Die Untersuchungskommission Terrorismus und Massaker (1994–2000) des italienischen Senats stellte fest: „Diese Massaker wurden organisiert oder unterstützt von Personen in Institutionen des italienischen Staates und von Männern, die mit dem amerikanischen Geheimdienst in Verbindung standen.“ Der italienische Ministerpräsident Giulio Andreotti bestätigte am 3. August 1990 auf eine Parlamentsanfrage hin die Existenz einer „Operation Gladio“ des SISMI. Er gab an, dass Gladio auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern existiere. Im Oktober 1990 wurden Briefe des von den Roten Brigaden entführten und ermordeten Politikers Aldo Moro bekannt. Unter diesem Druck sagte Andreotti aus, dass die Operation Gladio, entgegen seinen ursprünglichen Aussagen, noch bis in die späten 1970er Jahre gelaufen und die NATO maßgeblich an der illegalen Operation beteiligt gewesen sei.
Das Europäische Parlament drückte nach einer Sonderdebatte am 22. November 1990 seinen „entschiedenen Protest“ gegenüber der NATO und den beteiligten Geheimdiensten aus. In Italien, Belgien und der Schweiz gab es Untersuchungskomissionen zum Thema ~ in Deutschland . . . nichts.
Dabei gäbe es auch bei uns genügend Anlaß, genau hinzusehen. Zum Beispiel beim Oktoberfestattentat 1980 in München. 13 Menschen wurden getötet und 211 verletzt, 68 davon schwer. Und der bayrische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der Union Strauß wußte auch gleich, daß der Anschlag von den Linken Terroristen kam. Unmittelbar nach dem Attentat hatte Strauß Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und besonders dessen Innenminister Gerhart Baum (FDP) attackiert: Der Linksliberale gehe zu lasch mit linken Extremisten um. Baum sei ein „Unsicherheitsminister“ und „Risikofaktor“ geworden. Dumm nur, daß schon am nächsten Tag Gundolf Köhler als Attentäter ermittelt wurde, der bei der Explosion allerdings ums Leben kam. Und der hatte Kontakte zur rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann. Die weiteren „Ermittlungen“ liefen nach ähnlichem Muster wie in der Angelegenheit NSU: Zeugenaussagen, die die Beteiligung anderer am Attentat nahe legten (siehe z.B. hier), wurden ignoriert und im Abschlußbericht nicht erwähnt, Asservate werden zerstört, Hinweise in die rechte Szene ‚übersehen‘ (siehe z.B. hier und ebenfalls nochmal hier). Einer der Zeugen, Frank Lauterjung, hatte Köhler mit zwei anderen Männern in Parkas reden sehen und auch, wie er die Bombe in einem Papierkorb deponierte, die darauf explodierte. Erst 2010 wurden Briefe bekannt, wonach Lauterjung um 1965 beim rechtsextremen Bund Heimattreuer Jugend (BHJ) „Zweiter Bundesführer“ und „Standortführer“ gewesen war. Er war von anderen BHJ-Leitern als vom Verfassungsschutz eingeschleuster Provokateur verdächtigt und ausgeschlossen worden . . . Quelle: ebenfalls Wikipedia
Um zu einem Ende zu kommen: Wer solche Verfassungsschützer hat, braucht eigentlich keine anderen Verfassungsfeinde mehr. Die für die Geheimdienste, also auch Verfassungsschutzämter verantwortlichen Regierungen, egal ob Land oder Bund, die solche Vorgänge decken oder gar beauftragen, verstoßen selbst gegen unser Grundgesetz. Verfassungsschutzämter, die den Aufbau von antidemokratishen und fremdenfeindlichen Strukturen finanzierern, erfüllen selbst die Voraussetzungen für GG Artikel 9 Satz 2 ~ verbieten!
GG Artikel 1, Satz 3: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbares Gesetz.
GG Artikel 3, Satz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Anmerkung: auch Verfassungsschützer, auch Regierungsmitglieder!)
GG Artikel 9, Satz 2: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Leider scheinen sowohl die Verfasssungsschützer als auch diverse Regierungen unser Grundgesetz nicht präsent zu haben. Anders ist nicht zu erklären, daß immer mehr Gesetze vom Bundesverfassungsgericht ganz (z.B. Vorratsdatenspeicherung) oder teilweise (HartzIV) kassiert werden müssen. Besonders dreist dann, wenn wie bei der Vorratsdatenspeicherung das Gesetz unter dem neuem Namen Höchstspeicherfrist im Kern unwesentlich verändert zur Wiedervorlage kommt, Fortsetzung folgt . . .
Zu empfehlen wäre den Damen und Herren eine intensive Lektüre des schmalen Bändchens, das von der Bundeszentale für politische Bildung kostenlos verteilt wird. Es steht auch online zur Verfügung, sogar in türkischer und arabischer Sprache (nicht in englisch, französisch oder spanisch 🙁 ) . Allerdings ist es seit meiner Schulzeit auf ein Drittel der Stärke geschrumpft, weil die Kommentare zu den vielen Veränderungen und vor allem Streichungen weggespart wurden.
Wer sucht, findet darin auch so interessante Abschnitte wie die unten folgenden:
GG Artikel 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.
GG Artikel 26, Satz 1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
GG Artikel 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Nichtsdestrotz wird von deutschem Boden aus, mindestens seit 2011 mit Wissen der Bundesregierung, der amerikanische Drohnenkrieg gesteuert, in dem 1147 Menschen getötet wurden, um 41 Terroristen zu eliminieren. Wohlweislich ohne rechtsstaatlichen Prozess, ohne Verteidigung.
„Von Ramstein wird das Signal übermittelt, das den Drohnen befiehlt, was sie tun sollen“, sagt ein Amerikaner, der mit dem geheimen Militärprogramm vertraut ist. Von ihm stammen die Dokumente. „Ohne Ramstein könnte keine der Drohnen gesteuert werden – jedenfalls nicht in der bisher geübten Weise.“ Quelle: Spiegel
Dagegen sein: http://www.ramstein-kampagne.eu/
Nichtsdestotrotz ist das kleine Deutschland zum drittgrößten Waffenexporteur der Welt aufgestiegen, nach den USA und Russland, noch vor China. Dabei sind Kleinwaffen wie Pistolen und Gewehre nicht einmal eingerechnet. Und die Exporte gehen zum großen Teil in den Krisengürtel Nahost und Nordafrika, auf daß es noch mehr Flüchtlinge gebe! Quelle: u.A. Frankfurter Rundschau
Ganz zum Schluß noch ein kleines Zitat aus unserem Grundgesetz:
GG Artikel 20, Satz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.