Schon öfter habe ich in diesem Blog Zweifel angemeldet, ob die Menschen das Grundgesetz der Bundesrepublik überhaupt gelesen haben, die den medialen Prügel der Verfassungsfeindlichkeit gegen den politischen Gegner schwingen ~ unseren Verfassungsschutz, der die rechte Szene über ein V-Leute-Programm mit hunderttausenden €uronen gesponsert, überhaupt erst aufgebaut hat, inclusive. Und nun reiht sich unsere ‚Verteidigungs‘-Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, ehemals Parteichefin und Kanzlerkandidatin in die Kritik ein, dass in Meck-Pomm Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin gewählt wurde (mit Stimmen der dortigen CDU), die Mitglied in der „Antikapitalistischen Linken“ ist, einer Fraktion der Linken, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie unser ‚System‘ verändern will! Na sowas aber auch!
In die andere Richtung hat die Union aber keine Bedenken, sie hat mit Stephan Harbarth einen Mann als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt, der die Urteile nach dem Paragrafen 175, der Schwule strafrechtlich verfolgte und deren Existenzen vernichtet hat, nicht für Unrechtsurteile hält. Weil das Bundesverfassungsgericht 1957 entschied, dass §175 dem Grundgesetz entspricht. Das erinnert fatal an den Spruch von Hans Filbinger: ‚Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“ ~ Das Urteil damals kann allenfalls ein Beleg dafür sein, dass auch das Verfassungsgericht nicht unfehlbar ist.
Wer unser Grundgesetz tatsächlich liest, dem fällt aber auf, dass darin das Wort Kapitalismus oder auch nur Kapital überhaupt nicht vorkommt. Es beschäftigt sich primär mit Rechten der Bürger dem Staat gegenüber, eine direkte Folge der gerade erst überwundenen Nazi-Diktatur, nach der dieses Werk entstanden ist. Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte, persönliche Freiheitsrechte, Gleichheit vor dem Gesetzl, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft, Ehe – Familie – Kinder, Schulwesen, Versammlungsfreiheit, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Freizügigkeit, Berufsfreiheit garantieren in den ersten elf Artikeln die Rechte der Bürger vor dem Staat, erst im zwölften Artikel wird über militärische und zivile Dienstpflichten der Bürger für den Staat gesprochen und das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes festgezurrt. Danach in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung, erst in Artikel 14 geht es um Eigentum, Erbrecht und Enteignung. Diesen und den darauf folgenden Artikel 15 über Vergesellschaftung zitiere ich hier im Wortlaut, Stand März 2019:
Artikel 14
[Eigentum – Erbrecht – Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 15
[Vergesellschaftung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 und 4 entsprechend.
Das ist alles, was im Grundgesetz über Eigentum, damit über Kapital, und auch über Produktionsmittel gesagt wird. Es wird KEINE Wirtschaftsform (und schon gar nicht die des Kapitalismus) vorbestimmt, im Gegenteil wird weder Enteignung noch Vergesellschaftung ausgeschlossen, nur eine gerechte Entschädigung vorausgesetzt. In unserem Grundgesetz wird nirgends das Recht von Investoren (die früher treffend Kapitalisten genannt wurden) auf eine Rendite garantiert, auch nicht die von Aktionären auf eine Dividende. Das Grundgesetz thematisiert die Rechte der Bürger des Staates, nicht die Rechte des Kapials!
Artikel 20
[Verfasssungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Alle Macht geht vom Volke aus . . . eine schöne Vorstellung! Real sieht es leider so aus, dass die Lobbyisten der großen Konzerne im Kanzleramt ein- und ausgehen, als eingebettete Interessenvertreter sogar die Gesetze im Sinne ihrer Auftraggeber aus Industrie und Finanzwirtschaft vorformulieren, die dann nur noch vom Parlament abgenickt werden sollen. Spätestens seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat ‚die Wirtschaft‘ diese ‚Zusammenarbeit‘ immer weiter ausgebaut, im Rahmen der neoliberalen Ideologie (die Wirtschaft kann alles besser und billiger als der träge Staat!) wurden vorher gut und qualitativ hochwertig funktionierende Betriebe der öffentlichen Hand (Wasser, Abwasser, Energieversorgung, Gesundheitsvorsorge, Bildung und Universitäten) privatisiert. Gewinnträchtige Geschäftsbereiche wurden gerne bewirtschaftet, der Rest abgespalten, ging vor die Hunde. Vorsorge für Infrastruktur wurde vernachlässigt. Billiger wurde für den Bürger nichts, nur die Löhne wurden gedrückt, so weit es nur ging. Während den Lohnabhängigen mehr Leistung bei insgesamt meist sinkendem Realeinkommen abverlangt wurde, wurde die Leistung der ehemals in der öffentlichen Hand liegenden Institutionen eher schlechter.
Obwohl die Mähr der privaten Wirtschaft, die alles besser und billiger kann als die öffentliche Hand, schon lange durch mehrere Krisen widerlegt ist, steckt die Überzeugung immer noch in der DNA des politischen Bewußtseins unserer Berufspolitiker und wird weiter durchgezogen. Obwohl Banken sich verzockt haben und eine weltweite Wirtschaftskrise verursacht haben ~ die wurden vom Staat gerettet und machen weiter wie zuvor. Die Lufthansa wird wohl mit insgesamt 9 Milliarden €uro gerettet werden, ohne Umweltauflagen, die zumindest in Frankreich zum Paket für Air France / KLM gehören (Air France bekommt ’nur‘ 7 Milliarden, darf künftig keine Verbindungen mehr anbieten, die auch in bis zu zweieinhalb Stunden mit dem Hochgeschwindigkeitszug TGV überbrückt werden können. Außerdem soll bis 2030 der CO2-Ausstoß pro Personenkilometer halbiert werden. Auf Kurzstrecken sogar schon bis 2024). Bei uns wird Mitspracherecht für den Staat im Gegenzug für das großzügige Hilfspaket nicht gefordert, im Gegenteil: das Primat des wirtschaftlichen Verstands wird betont, obwohl die Lufthansa schon vor der Corona-Krise fast die Hälfte ihres Aktienwerts verloren hatte. Na denn! Alleine Addidas soll 3 Milliarden €uronen Hilfe bekommen. Obwohl die Automobilindustrie die Entwicklung zum CO²-armen Auto verschlafen hat, stattdessen nur durch Betrug (am Kunden und der Umwelt) ihr altes Geschäftsmodell weiterführen konnte, soll sie jetzt ~ wieder, schon wieder! ~ durch Unterstützung vom Staat, ihre Dreckschleudern mit der alten Technik losschlagen können, Corona sei Dank! Dabei hat diese Industrie in den letzten Jahrzehnten satte Gewinne gemacht, alleine BMW will eine Dividende von 1,6 Milliarden Euro ausschütten. Rund die Hälfte davon, 800 Millionen Euro, gehen an die beiden Geschwister Susanne Klatten und Stefan Quandt. 800 Millionen für zwei Personen! Bei VW lag der Aktienkurs 2010 bei etwa 58 Euro. 2020 steht der Aktienkurs der VW-Aktie bei etwa 134 Euro. Da aber jetzt durch Corona der Absatz eingebrochen ist, soll der Staat mit einer Kaufprämie nachhelfen, dass die Umsätze wieder sprudeln. Die Aktionäre dürfen kassieren, wollen aber nicht in der Krise für ihr Unternehmen einstehen. Die Wirtschaft kann alles besser?
Und was wird für den Bürger getan? Wenig bis nichts. Kurzarbeitergeld? Das ist aber eine Leistung für die Arbeitgeber, finanziert aus den Sozialkassen.LoL! Überbrückungshilfe für Soloselbständige? Nur für Betriebsausgaben, nicht für Wohnung und Lebenserhalt. Wenn der Betrieb sozusagen nur aus dem Betriebsinhaber besteht, ist dessen Erhalt anscheinend nicht nötig. Initiativen sogar für ein nur vorübergehendes bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) werden von der Politik so gut wie ignoriert, eine Petition an den Bundestag hat das Quorum weit übersprungen ~ und liegt auf der Wartebank. Ist ja nicht sooo dringend! Hauptsache, die Umverteilung von unten nach oben läuft weiter!
Trotzdem ist ein großer Teil der Bundesbürger nach ZDF-Politbarometer mit den staatlichen Hilfen für die Wirtschaft einverstanden. Eine Mehrheit der Befragten (59 Prozent) findet die Unterstützung der Bundesregierung für Unternehmen und Betriebe gerade richtig, 22 Prozent meinen, dafür werde zu wenig und nur 9 Prozent, dass da zu viel getan wird. Über 80 Prozent Zustimmung sprechen für die Wirksamkeit einer jahrzehntelangen Propaganda mit dem Inhalt, dass für ‚die Menschen‘ gut ist, was für die Wirtschaft gut ist. Sogar dann, wenn die Unterschiede zwischen Arm und Reich immer größer werden.
Propaganda? Schon wieder eine Verschwörungstheorie? Nixda, nur Interessen. Auch die Medien sind hochkonzentrierte Konzerne, nur eine Hand voll dominieren TV und Print. Die ‚freien‘ Medien sind Wirtschaftsunternehmen, die für Profit arbeiten. Aufklärung, Bürgerinformation stehen da erst weit dahinter . . . und einige, wie zum Beispiel die Bertelsmannstiftung, greifen als sogenannte Thinktanks sehr intensiv in die Politik ein. Fordern zum Beispiel die Einsparung von Kliniken, denn im Gesundheitswesen soll Geld gespart werden. Corona läßt grüßen!